Die der Betriebszugehörigkeit arbeitsvertraglich gleichgestellten Vordienstzeiten sind im Versorgungsausgleich beachtlich, wenn sie für die Erwerbsdauer der Versorgung und deshalb auch für die Höhe der Versorgungszusage Bedeutung haben. Eine arbeitsvertragliche Anrechnung der Vordienstzeiten auf die Warte- oder Unverfallbarkeitsfrist ist hingegen nicht erforderlich.
BGH, 22.02.2017 - Az: XII ZB 247/16
ECLI:DE:BGH:2017:220217BXIIZB247.16.0
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert