Kann ein Ausgleichspflichtiger im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs den zur Abfindung eines künftigen Ausgleichsanspruchs erforderlichen Betrag nicht aus seinem Vermögen, sondern nur durch Aufnahme eines Darlehens aufbringen,
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OLG Koblenz, 05.03.2008 - Az: 9 UF 693/07
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