Kann ein Ausgleichspflichtiger im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs den zur Abfindung eines künftigen Ausgleichsanspruchs erforderlichen Betrag nicht aus seinem Vermögen, sondern nur durch Aufnahme eines Darlehens aufbringen,
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RAin Patrizia Klein | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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