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Beabsichtigter Versorgungsausgleich - Kein Feststellungsinteresse an Nichtigkeit des Ehevertrages

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Kläger nach eigener Aussage lediglich an der Durchführung des Versorgungsausgleichs interessiert, so besteht kein erforderliches Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrages, der u.a.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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