Die Berücksichtigung eines Kinderbetreuungsbonus hängt stets von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab. Für ein 15 Jahre altes Kind ist ein solcher zwar nicht ausgeschlossen, er muß jedoch nicht erfolgen.
OLG Brandenburg, 29.03.2007 - Az: 10 WF 39/07
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen