Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.869 Anfragen
Unterhalt, wenn der eigene Bedarf nicht gedeckt ist?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Ein Elternteil, dem Hilfe zur Pflege gewährt wird, weil sein Einkommen mit Rücksicht auf die mit seinem Ehegatten bestehende Bedarfsgemeinschaft seitens des Sozialhilfeträgers nur teilweise angerechnet wird, ist im Verhältnis zu einem Abkömmling nicht unterhaltsbedürftig, wenn sein Einkommen ausreicht, den eigenen Bedarf zu decken.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.