Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.918 Anfragen

Fahrtkosten für Kontaktpflege sind absetzbar

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Fahrtkosten, die entstehen um den Kontakt mit bei dem anderen Elternteil wohnenden Kindern zu pflegen, sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Dies gilt zumindest dann, wenn die Kinder im Ausland leben und daher Reisekosten in nicht unerheblicher Höhe entstehen.


FG Hessen, 20.02.2006 - Az: 2 K 3058/04

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant