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Anspruch der Pflegeeltern auf Rückführung ihres früheren Pflegekindes

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Pflegeeltern können eine Rückführung des Pflegekindes nach § 1632 Abs. 4 BGB nur dann beanspruchen, wenn zwischen der Herausnahme des Kindes aus ihrem Haushalt und der Einleitung des Verfahrens auf Anordnung des Verbleibs ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang besteht.


BGH, 16.11.2016 - Az: XII ZB 328/15

ECLI:DE:BGH:2016:161116BXIIZB328.15.0

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