Für die Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft ist ein Auseinandersetzungsvertrag erforderlich, daher muss ein Klageantrag auf Zustimmung zu einem Auseinandersetzungsplan lauten. Damit ein Plan zur Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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