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Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft - Gesamtgutsverbindlichkeiten müssen zunächst berichtigt werden!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft ist ein Auseinandersetzungsvertrag erforderlich, daher muss ein Klageantrag auf Zustimmung zu einem Auseinandersetzungsplan lauten. Damit ein Plan zur Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

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OLG Oldenburg, 14.12.2010 - Az: 11 UF 1/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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