Für die Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft ist ein Auseinandersetzungsvertrag erforderlich, daher muss ein Klageantrag auf Zustimmung zu einem Auseinandersetzungsplan lauten. Damit ein Plan zur Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft
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OLG Oldenburg, 14.12.2010 - Az: 11 UF 1/10
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