- Familienrecht
- Urteile
Haftung von Ehegatten für Kredit bei einseitiger Nutzung nach Trennung
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Scheidung: unkompliziert, günstig und schnell - ➠ jetzt informierenHaften Ehegatten gesamtschuldnerisch für einen Kredit, so kann dennoch bei Scheitern der Ehe von der anteilsgleichen Haftung im Innenverhältnis abgewichen werden, wenn die unter Verwendung des Kredits angeschaffte Sache nach der Trennung nur noch von einem der Ehegatten genutzt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Sache zwar noch vor der Trennung veräußert, der Erlös aber zum Erwerb einer anderen Sache verwendet wurde, die einer der Ehegatten nach der Trennung alleine nutzt.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant