Im vorliegenden Fall verurteilte das Gericht den Vater eines verstorbenen Kindes, der sich ein Jahr nach dessen Tod von der Kindesmutter trennte, zur hälftigen Zahlung der Beerdigungskosten. Es liegt ein Geschäft ohne Auftrag vor. Als Vater besteht eine Verpflichtung, die Kosten mitzutragen - Investitionen für das Haus der Kindesmutter konnten nicht angerechnet werden.
AG Mühlhausen, 28.08.2008 - Az: 2 C 757/07
ECLI:DE:AGMUEHL:2008:0828.2C757.07.0A
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