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Beerdigungskosten des Kindes sind von den Eltern zu teilen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall verurteilte das Gericht den Vater eines verstorbenen Kindes, der sich ein Jahr nach dessen Tod von der Kindesmutter trennte, zur hälftigen Zahlung der Beerdigungskosten. Es liegt ein Geschäft ohne Auftrag vor. Als Vater besteht eine Verpflichtung, die Kosten mitzutragen - Investitionen für das Haus der Kindesmutter konnten nicht angerechnet werden.


AG Mühlhausen, 28.08.2008 - Az: 2 C 757/07

ECLI:DE:AGMUEHL:2008:0828.2C757.07.0A


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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