Im vorliegenden Fall wurde einem Vater untersagt, seinen Sohn mit in den Türkeiurlaub zu nehmen. Die Mutter hatte aufgrund der kurz vorher erfolgten Terroranschläge in der Türkei Sicherheitsbedenken. Die Sorge um das leibliche Wohl des Kindes war trotz mangelnder konkreter Gefahr nachvollziehbar, das Sicherheitsbedürfnis des Kindes überwiegt daher.
AG Fürstenfeldbruck, 30.08.2006 - Az: 1 F 956/05
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


