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Kind haftet für Fußballeskapaden

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Einem sieben Jahre alten Kind ist bewußt, daß ein sorgfaltspflichtiges Verhalten durch einen Schuß mit einem Fußball möglich ist. Wurde das Kind über besondere Risiken, die in diesem Zusammenhang bestehen, aufgeklärt so kann die Sorgfaltspflichtanforderung erhöht sein. Spieltrieb und Bewegungsfreude können allenfalls eine Einschränkung des Verschuldens bewirken.
Für die Haftung ist es unerheblich, ob auch weitere Schadensentwicklungen vorhersehbar waren.


OLG Nürnberg, 28.04.2006 - Az: 5 U 130/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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