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Versorgungsehe – Auf den Versorgungsgedanken kommt es an!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich nicht um eine Versorgungsehe i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG, wenn die Absicht des Ehegatten, eine Versorgung für die Witwe zu schaffen, nachweislich nicht maßgeblich für die Heirat war.


LAG Niedersachsen, 12.11.2005 - Az: 3 Sa 667/05 B


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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