Es handelt sich nicht um eine Versorgungsehe i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG, wenn die Absicht des Ehegatten, eine Versorgung für die Witwe zu schaffen, nachweislich nicht maßgeblich für die Heirat war.
LAG Niedersachsen, 12.11.2005 - Az: 3 Sa 667/05 B
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


