Nach Einzelveranlagung keine nachträgliche Zusammenveranlagung mehr!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Haben die Ehegatten jeweils getrennte Einzelveranlagungen beantragt, so besteht keine Verpflichtung eines Ehegatten, einer vom anderen gewünschten Zusammenveranlagung zuzustimmen.
OLG Frankfurt, 28.11.2005 - Az: 19 W 52/05
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