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Nach Einzelveranlagung keine nachträgliche Zusammenveranlagung mehr!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Haben die Ehegatten jeweils getrennte Einzelveranlagungen beantragt, so besteht keine Verpflichtung eines Ehegatten, einer vom anderen gewünschten Zusammenveranlagung zuzustimmen.


OLG Frankfurt, 28.11.2005 - Az: 19 W 52/05

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