Im zu entscheidenden Fall verlangte eine 43-Jahre alte Mutter von 7 Kindern von Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung, um ein 8. Kind zu zeugen, da ihr Mann nicht mehr zeugungsfähig sei. Aufgrund der ungewissen Erfolgsaussichten in Anbetracht des Alters der Klägerin besteht nach Ansicht des Gerichts jedoch keine Verpflichtung der Solidargemeinschaft, eine derartige Maßnahme zu gewähren, vor allem da sie bereits 7 Kinder aus der gleichen Ehe habe. Zudem wurde die Kostentragungspflicht der Kassen vom Gesetzgeber eingeführt, um kinderlosen Ehepaaren zu eigenem Nachwuchs zu verhelfen.
SG Düsseldorf - Az: S 26 KR 6/03
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