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Möglichkeiten bei Pflegekindern I

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Familienname eines in Dauerpflege aufwachsenden und unter pflegeelterlicher Vormundschaft stehenden nichtehelich geborenen Kindes kann in den Pflegeelternnamen geändert werden, wenn dies dem Wohl des Kindes förderlich ist.


BVerwG, 24.04.1987 - Az: 7 C 120/86


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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