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Bei gesteigerter Unterhaltspflicht auch bei 42-Stundenwoche Nebentätigkeit?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kann ein gesteigert Unterhaltspflichtiger trotz vollschichtiger Tätigkeit den Regelunterhalt nicht zahlen, so muß dargelegt werden, daß mit der Tätigkeit die Erwerbsmöglichkeiten tatsächlich ausgeschöpft sind. Dies betrifft auch Darlegungen
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