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Neuer Partner und Kindesunterhalt

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Lebt ein Unterhaltspflichtiger mit einem neuen leistungsfähigen Partner in einer Haushaltsgemeinschaft zusammen, so ist dies für sich kein Grund, den Selbstbehalt zu reduzieren. Eine pauschale Kürzung um 20% kommt daher nicht in Betracht. Es ist im Einzelfall festzustellen, in welcher Höhe es zu einer tatsächlichen Ersparnis (Miete, Lebenshaltungskosten) kommt.


OLG Frankfurt, 13.07.2005 - Az: 2 UF 13/05

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