Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.058 Anfragen

Zahlungspflicht der wieder verheirateten Mutter - Zusätzlicher 400-Euro-Job für Kindesunterhalt!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, kann nur ausnahmsweise, wenn seine Einkommens - und Vermögensverhältnisse besonders günstig sind, auch zur Leistung von Barunterhalt herangezogen werden.

Hat der Elternteil, der das minderjährige Kind nicht betreut, wieder geheiratet, so ist er neben seinen Verpflichtungen aus der neuen Ehe unterhaltsrechtlich verpflichtet, zumindest eine Nebentätigkeit aufzunehmen und so zum Unterhalt des minderjährigen Kindes aus der früheren Ehe beizutragen.

Ist aus der neuen Ehe kein Kind hervorgegangen, kann sich der wieder verheirateten Elternteil gegenüber dem Kinde aus der früheren Ehe nicht darauf berufen, dass er jetzt den Haushalt führe und daher zur Leistung von Barunterhalt nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sei.


BGH, 18.10.2000 - Az: XII ZR 191/98

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe