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Auch eine Abfindung ist Einkommen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine wegen Arbeitsplatzverlust gezahlte Abfindung ist unterhaltsrechtliches Einkommen. Der Unterhaltspflichtige muss die Abfindung dazu verwenden, seine währen der Arbeitslosigkeit oder danach erzielten Einkünfte bis zur Höhe seines früheren Einkommens aufzustocken.


OLG Dresden, 15.09.1999 - Az: 20 UF 259/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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