Regelmäßig kann von einer unterhaltsberechtigten Ehefrau verlangt werden, dass einer Vollerwerbstätigkeit nachgegangen wird, nachdem der oder die Kinder das Grundschulalter vollendet haben. Betreut die Ehefrau jedoch ein unter ADS (Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom) leidendes Kind unter fünfzehn Jahren, so schuldet der Unterhaltspflichtige ausnahmsweise für einen längeren Zeitraum Betreuungsunterhalt,
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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