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ADS - länger Anspruch auf Betreuungsunterhalt?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Regelmäßig kann von einer unterhaltsberechtigten Ehefrau verlangt werden, dass einer Vollerwerbstätigkeit nachgegangen wird, nachdem der oder die Kinder das Grundschulalter vollendet haben. Betreut die Ehefrau jedoch ein unter ADS (Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom) leidendes Kind unter fünfzehn Jahren, so schuldet der Unterhaltspflichtige ausnahmsweise für einen längeren Zeitraum Betreuungsunterhalt,

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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