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Ehescheidung - Umzugskosten als Werbungskosten?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Erfolgt ein Umzug wegen Ehescheidung, so können die Umzugskosten nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hier liegt ein privater und kein beruflicher Grund vor. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob sich auch eine berufliche Auswirkung wegen Verkürzung der Fahrzeit zum Arbeitsplatz ergibt.


FG München, 24.03.2009 - Az: 6 K 683/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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