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Brautgeldabrede ist nichtig - auch wenn es in der Religion üblich ist
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Zahlung, die Voraussetzung für die Eheschließung ist und eine bestimmte Ehedauer vorsieht (Brautgeldabrede) stellt eine Verletzung der Freiheit der Eheschließung und der Menschenwürde dar. Sie ist daher nichtig. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass eine solche Abrede in der Religion der Brautleute
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