In einem Verfahren zur Feststellung der Abstammung eines Verstorbenen ist es zulässig, aus Gründen der Beweissicherung die Entnahme einer Blutprobe an dem Leichnam anzuordnen.
Dem Recht des Kindes auf Klärung seiner Abstammung ist insofern dem Recht der Angehörigen an der Totenruhe des Verstorbenen der Vorrang einzuräumen.
OLG Dresden, 07.05.2002 - Az: 10 WF 215/02
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus stern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!