Erfolglose Klage auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Schüler müssen sich auf den Besuch einer im Sinne des Schülerbeförderungsrechts näher gelegenen Schule nur dann verweisen lassen, wenn ihnen der Besuch dieser Schule bei rechtzeitiger Anmeldung tatsächlich möglich gewesen wäre.
Wird ein Schüler von der näher gelegenen Schule nicht aufgenommen, ohne dass er den Grund hierfür selbst geschaffen hätte, erweitert sich die Beförderungspflicht des Aufgabenträgers auf die dann nächstgelegene Schule.
Die Beweislast, dass eine Aufnahme an einer anderen, mit geringerem Beförderungsaufwand erreichbaren Schule nicht möglich war, liegt bei dem betroffenen Schüler.
Die Regelungen zur Schülerbeförderung lassen sich nicht erweiternd dahingehend auslegen, dass das Angebot dreier moderner Fremdsprachen über den Wortlaut hinaus ausnahmsweise als weiteres Kriterium zur Bestimmung der nächstgelegenen Schule anzusehen wäre.
VG München, 06.12.2022 - Az: M 3 K 20.223
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus tz.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...