Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen zur vollständigen Auskunfterteilung über Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Auskunftsverpflichtung gemäß §§ 1605 Abs. 1, 259, 260 Abs. 1 BGB beinhaltet die Vorlage einer Gesamterklärung in Form einer systematischen Aufstellung der erforderlichen Angaben zu Einkünften und Vermögen, die dem Berechtigten ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglichen.
Dabei genügt insbesondere bei der Auskunft über Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nicht die Wiedergabe des Endergebnisses des steuerpflichtigen Einkommens, da sich das unterhaltsrechtliche von dem steuerrechtlichen Einkommen unterscheiden kann. Hier müssen deshalb die Einnahmen und Ausgaben getrennt voneinander dargestellt werden, so dass die steuerlich beachtlichen Absetzungen und Aufwendungen von den unterhaltsrechtlich relevanten abgegrenzt werden können.
Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb genügt es allerdings, in der Auskunft den Gewinn nur pauschal anzuführen und hinsichtlich der Einzelposten bei Einnahmen und Ausgaben auf eine beigefügte Anlage, zB eine Einnahmen-Überschussrechnung, Bezug zu nehmen.
OLG Brandenburg, 09.09.2021 - Az: 13 WF 151/21
ECLI:DE:OLGBB:2021:0909.13WF151.21.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...