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Eröffnet das ägyptische Recht Ehefrau und Ehemann einen gleichberechtigten Zugang zur Ehescheidung?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gemäß Art. 10 Alt. 2 Rom III-VO ist das Scheidungsrecht des angerufenen Gerichts bereits dann anzuwenden, wenn das eigentlich anwendbare Recht - hier das ägyptische Recht - bereits abstrakt Ehefrau und Ehemann keinen gleichberechtigten Zugang zur Scheidung eröffnet.

In Ägypten besteht ein von der Geschlechtszugehörigkeit abhängiger, unterschiedlicher Zugang zur Scheidung. Daher ist das Recht des angerufenen Gerichts anzuwenden und damit deutsches Recht.


OLG Nürnberg, 15.02.2022 - Az: 10 UF 976/21


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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