Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.164 Anfragen

Eheaufhebung: Selbständige Beschwerrechte bei ungleichen Feststellungen der Eheaufhebungsgründe

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die in einem Eheaufhebungsbeschluss des Amtsgerichts getroffenen Feststellungen, dass zugunsten des einen - die Eheaufhebung beantragenden - Ehegatten ein Eheaufhebungsgrund nach § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB besteht, hingegen für den anderen - ebenfalls die Aufhebung der Ehe beantragenden - Ehegatten ein solcher nach Absatz 2 Nr. 3 dieser Vorschrift nicht gegeben ist, begründen für letzteren Ehegatten eine jeweils selbständige Beschwer im Sinne von § 59 Abs. 1 FamFG.

Diese kann er mit der Beschwerde gegen den stattgebenden Eheaufhebungsbeschluss unabhängig davon geltend machen, dass er selbst die Aufhebung der Ehe beantragt hat.


BGH, 31.05.2023 - Az: XII ZB 274/21

ECLI:DE:BGH:2023:310523BXIIZB274.21.0

Theresia DonathDr. Rochus SchmitzMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant