Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.884 Anfragen

Anfechtung der Kostenentscheidung in Ehe- und Familienstreitsachen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Gemäß § 113 Abs. 1 FamFG ist in Ehe- und Familienstreitsachen die Anwendung der §§ 80 bis 85 FamFG ausgeschlossen und es gelten für die Kostenentscheidung - neben den speziellen Kostenvorschriften des zweiten Buchs FamFG, hier § 243 FamFG - die allgemeinen zivilprozessualen Vorschriften.

Wie sich aus systematischer, teleologischer und historischer Auslegung ergibt, richten sich isolierte Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen in solchen Verfahren mithin ebenfalls nach der Zivilprozessordnung, so dass § 99 Abs. 1 ZPO zur Anwendung kommt.

Danach ist in Ehe- und Familienstreitsachen die Anfechtung einer mit der Hauptsacheentscheidung ergehenden Kostenentscheidung unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache Rechtsmittel eingelegt wird.


BGH, 21.11.2018 - Az: XII ZB 282/18

ECLI:DE:BGH:2018:211118BXIIZB282.18.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant