Bezeichnung des Ausgleichswerts - welche Wortwahl richtig?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Überträgt das Familiengericht ein Anrecht im Wege der internen Teilung gem. § 10 Abs. 1 VersAusglG, so ist es nicht von Relevanz, ob in der Beschlussformel zur Bezeichnung des Ausgleichswerts die Formulierung "im Wert von" oder "in Höhe von" verwendet wird. Beide Begriffe können jedenfalls im konkreten Sachzusammenhang synonym gebraucht werden.
OLG Stuttgart, 13.11.2019 - Az: 16 UF 212/19
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...