Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.763 Anfragen

Elternkonflikt führt nicht immer zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch bei einem Konflikt der Eltern entspricht die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung auf einen Elternteil nicht zwangsläufig dem Kindeswohl.

Bestehen wie im vorliegenden Fall hinsichtlich der Taufe des Kindes Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern, so erfordert dies nicht die Übertragung der elterlichen Sorge. Die Vornahme der Taufe stellt eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung dar, für die die Mutter ggf. eine gerichtliche Entscheidung nach § 1628 BGB beantragen kann.


OLG Karlsruhe, 28.03.2019 - Az: 20 UF 20/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden