Bei der Bemessung des Elterngeldes ist ein Kausalzusammenhang zwischen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung und einer dadurch bewirkten Minderung des Erwerbseinkommens danach zu beurteilen, ob die Mutter ohne die Erkrankung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen und insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit einen höheren Verdienst erzielt hätte.
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2018 - Az: L 2 EG 8/18
ECLI:DE:LSGNIHB:2018:0822.2EG8.18.00
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