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Wie viele Klassenarbeiten darf die Schule in einer Woche schreiben?

Familienrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Belastung von Schülerinnen und Schülern durch Klassenarbeiten und Klausuren ist ein heiß diskutiertes Thema, gerade wenn es um die Anzahl der Klassenarbeiten innerhalb kurzer Zeiträume geht. Viele fragen sich: Wie viel ist zu viel? Gibt es klare Regeln, wie viele Klassenarbeiten pro Woche erlaubt sind, oder liegt es im Ermessen der Schulen und Lehrkräfte?

Es ist hierbei zu beachten, dass Bildung Ländersache ist. Das bedeutet, es gibt bundeslandspezifische Regelungen, die zu beachten sind. Die genauen Regeln hängen zudem u.U. von der Schulart und der Klassenstufe ab.

Welche Grundsätze gelten allgemein?

Mehr als drei Klassenarbeiten / Klausuren in einer Woche sind in den Bundesländern nicht erlaubt. Es darf auch nur eine Klassenarbeit am Tag geschrieben werden - auch (zusätzliche) Nachschreibearbeiten sind an einem solchen Tag nicht zulässig. Nur in Hessen gibt es hierfür eine Ausnahme.

Grundsätzlich soll bei der Festlegung der Termine beachtet werden, dass die Arbeiten gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden, um eine Überlastung zu vermeiden und eine gute Vorbereitung zu ermöglichen.

Welche Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern?

Da jedes Bundesland seine eigenen Regeln hat, haben wir eine Übersicht über die jeweils gültigen Regelungen zusammengestellt.

Sofern eine Regel vorsieht, dass nicht mehr Klassenarbeiten geschrieben werden „sollen", so kann die Schule in Ausnahmefällen auch davon abweichen - das gilt auch für die Vormulierung von „in der Regel“. Nähere Auskunft kann die im Zweiel die Schule oder die zuständige Aufsichtsbehörde erteilen.

Berlin
In Berlin ist keine konkrete Obergrenze für die Anzahl der Arbeiten in einer Woche festgelegt. Es darf jedoch nur eine Arbeit pro Tag geschrieben werden.
Brandenburg
Es darf in den Klassen 2 bis 10 höchstens zwei Arbeiten in der Woche geben. Mehr als eine Klassenarbeit am Tag ist nicht zulässig.
Bayern
Es dürfen - je nach Schulordnung - maximal zwei Klassenarbeiten in der Woche geschrieben werden. Es ist nicht erlaubt, mehr als eine Arbeit am Tag anzusetzen.
Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Es sind maximal drei Arbeiten pro Woche und nur eine pro Tag zulässig.

Achtung: In Hessen gilt für Wiederholungsarbeiten eine Ausnahme für einzelne Schüler, die mehr als eine Klassenarbeit pro Tag möglich macht.
Bremen
Es wurde keine im gesamten Bundesland geltende Regelung getroffen.
Hamburg
Schüler dürfen nicht mehr als zwei Arbeiten pro Woche und nicht mehr als eine pro Tag schreiben.
Nordrhein-Westfalen
Schüler der Oberstufe dürfen nicht mehr als drei Arbeiten pro Woche schreiben, alle anderen nicht mehr als zwei. Pro Tag darf nur noch eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsprüfung in modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. An Tagen, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden, sind schriftliche Tests in anderen Fächern nicht mehr zulässig.
Thüringen
Es ist nur alle zwei Tage eine Arbeit zulässig.

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Stand: (letzte Änderung: 29.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

In den meisten Bundesländern liegt die Grenze bei maximal drei Klassenarbeiten pro Woche. In Ländern wie Bayern, Brandenburg oder Hamburg sind oft nur zwei Arbeiten wöchentlich zulässig.
Grundsätzlich darf nur eine Klassenarbeit pro Tag geschrieben werden. Eine Ausnahme bildet Hessen, wo für einzelne Schüler bei Wiederholungsarbeiten mehr als eine Arbeit täglich möglich ist.
In NRW dürfen Schüler der Oberstufe bis zu drei Arbeiten pro Woche schreiben, in niedrigeren Klassenstufen sind es maximal zwei. An Prüfungstagen sind zusätzliche schriftliche Tests unzulässig.
Formulierungen wie 'soll' oder 'in der Regel' bedeuten rechtlich, dass Schulen in begründeten Ausnahmefällen von der festgelegten Obergrenze abweichen dürfen.
In Berlin gibt es keine konkret festgelegte Obergrenze für die Woche, es bleibt jedoch bei maximal einer Arbeit pro Tag. In Bremen existiert keine landesweit einheitliche Regelung.
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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