Berlin |
In Berlin ist keine konkrete Obergrenze für die Anzahl der Arbeiten in einer Woche festgelegt. Es darf jedoch nur eine Arbeit pro Tag geschrieben werden. |
Brandenburg |
Es darf in den Klassen 2 bis 10 höchstens zwei Arbeiten in der Woche geben. Mehr als eine Klassenarbeit am Tag ist nicht zulässig. |
Bayern |
Es dürfen – je nach Schulordnung – maximal zwei Klassenarbeiten in der Woche geschrieben werden. Es ist nicht erlaubt, mehr als eine Arbeit am Tag anzusetzen. |
Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein |
Es sind maximal drei Arbeiten pro Woche und nur eine pro Tag zulässig. Achtung: In Hessen gilt für Wiederholungsarbeiten eine Ausnahme für einzelne Schüler, die mehr als eine Klassenarbeit pro Tag möglich macht. |
Bremen |
Es wurde keine im gesamten Bundesland geltende Regelung getroffen. |
Hamburg |
Schüler dürfen nicht mehr als zwei Arbeiten pro Woche und nicht mehr als eine pro Tag schreiben. |
Nordrhein-Westfalen |
Schüler der Oberstufe dürfen nicht mehr als drei Arbeiten pro Woche schreiben, alle anderen nicht mehr als zwei. Pro Tag darf nur noch eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsprüfung in modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. An Tagen, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden, sind schriftliche Tests in anderen Fächern nicht mehr zulässig. |
Thüringen |
Es ist nur alle zwei Tage eine Arbeit zulässig. |
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