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Angebotsrücknahme bei eBay - Höchstbietender kriegt Schadensersatz!

eBay-Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein bei eBay eingestelltes Angebot kann auch vor Ablauf von 12 Stunden vor Versteigerungsende nicht ohne Rechtsfolgen für den Anbieter gegenüber dem Meistbietenden zurück genommen werden.

Vorliegend war ein VW Golf 5 GTI Motor samt Anbauteilen und Getriebe bei eBay eingestellt worden, das Angebot wurde dann aber beendet, weil der Verkäufer den Motor nun doch nicht mehr verkaufen wollte, obwohl es bereits Gebote gab. Der Höchstbietende mit 201,00 EUR verlangte dann die Herausgabe des Motors gegen Zahlung des Kaufpreises, erhielt diesen jedoch auch nach Fristsetzung nicht. Der Kläger erklärte daraufhin seinen Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte Schadensersatz i.H.d. Differenz zwischen seinem Gebot und dem Wert des Motors, den der Kläger mit 3000 EUR bezifferte.
Ein Angebot kann nicht in jedem Fall ohne Verpflichtung zurückgenommen werden, wenn die Auktion noch 12 Stunden oder länger läuft. Dies ergeben dei deutlichen Hinweise von eBay. Es muss hierzu ein vorzeitiger Beendigungsgrund vorliegen und die technischen Voraussetzungen für ein Beenden müssen gegeben sein. Dies war vorliegend nicht der Fall, so dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Da der Beklagte die Erfüllung des Vertrages trotz Fristsetzung verweigert, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Zur Höhe des Anspruchs ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich, aus der sich der Wert des streitgegenständlichen Motors ergibt.


AG Hamm, 14.09.2011 - Az: 17 C 157/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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JG