Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.252 Anfragen

Corona-Beihilfen: Einstellung nach Nichtbetreiben

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein nicht den Formanforderungen des § 55d Satz 1 VwGO genügender Schriftsatz eines Rechtsanwalts stellt ein Nichtbetreiben des Verfahrens im Sinne von § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO dar.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Klage gilt gemäß § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO als zurückgenommen, weil der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als zwei Monate nicht betrieben hat.

Zwar hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers dem Gericht auf die ihm am 8. März 2022 zugestellte gerichtliche Betreibensaufforderung vom 14. Februar 2022 hin am 15. März 2022 per Telefax eine schriftliche Klagebegründung vom gleichen Tag übermittelt, welche er dem Gericht am 18. März 2022 zusätzlich per Briefpost übermittelte. Jedoch handelt es sich hierbei mangels Formwirksamkeit nicht um ein Betreiben des Verfahrens im Sinne von § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO.

Nach dem am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen § 55d Satz 1 VwGO sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.252 Beratungsanfragen

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

Verifizierter Mandant

Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...

Verifizierter Mandant