Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.396 Anfragen

Kosten der Unterkunft für SGB II-Bezieher, die pandemieunabhängig eine neue Wohnung beziehen

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

§ 67 Abs. 3 SGB II soll pandemiebedingte Nachteile verhindern und den status quo sichern. Die Vorschrift hat den Zweck, die erheblichen Auswirkungen der Verbreitung des Corona-Virus SARS-COV-2 auf Wirtschaft und Beschäftigung abzufedern und bisher bewohnten Wohnraum zu erhalten.

Aus § 67 Abs. 3 SGB II ergibt sich kein Anspruch auf unbegrenzte Kosten der Unterkunft für SGB II-Bezieher, die (pandemieunabhängig) eine neue Wohnung suchen bzw. beziehen.

Neuanmietungen sind von der Vorschrift nicht erfasst. Insoweit bleibt es bei der Angemessenheitsprüfung nach § 22 SGB II.


LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2021 - Az: L 9 AS 662/20

ECLI:DE:LSGNIHB:2021:0226.L9AS662.20B.ER.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...
Birgül D., Mannheim