Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.784 Anfragen

Coronabedingtes Verbot des Abbrennens von Feuerwerk an Silvester

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein örtlich unbegrenztes Feuerwerksverbot im öffentlichen und privaten Raum ist in diesem Umfang zur Erreichung des legitimen Ziels, die Bevölkerung vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen und die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern, teilweise nicht geeignet und im Übrigen nicht erforderlich und nicht angemessen.

Die Verletzungsgefahr durch den (unsachgemäßen) Umgang mit Feuerwerk und die damit einhergehende (Mehr-)Belastung des Gesundheitssystems - gerade auch an den Silvestertagen - stellt eine in § 22 Abs. 1und § 23 Abs. 2 1. SprengV berücksichtigte Gefahr dar. Für eine infektionsschutzrechtliche Bekämpfung derselben Gefahr verbleibt daneben kein Raum.


VG Frankfurt/Main, 30.12.2020 - Az: 5 L 3443/20.F

ECLI:DE:VGFFM:2020:1230.5L3443.20.F.00

Dr. Jens-Peter VoßTheresia DonathDr. Rochus Schmitz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant