Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.390 Anfragen

EPG Baskets Koblenz darf weiter trainieren

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Anordnung der Stadt Koblenz gegenüber dem Verein Lützel Baskets 1956 e. V. (auch genannt EPG Baskets Koblenz), den Trainings- und Wettkampfbetrieb einzustellen und die Nutzung der Sportstätten der Stadt Koblenz zu diesem Zweck zu unterlassen, ist rechtswidrig.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Nach den Bestimmungen der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz dürften Sportanlagen zu Trainingszwecken des Spitzen- und Profisports weiterhin genutzt werden. Entgegen der Auffassung der Stadt Koblenz sei auch die Mannschaft der EPG Baskets Koblenz dem Profisport zuzuordnen, da sie in der sogenannten „BARMER 2. Basketball-Bundesliga“ spiele, so das Gericht. Darüber hinaus sei für die Abgrenzung zwischen Profi- bzw. Spitzensport auf der einen Seite und Amateur- bzw. Freizeitsport andererseits von wesentlicher Bedeutung, ob die Athleten mit ihren sportbedingten Einnahmen ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten. Dies sei bei Spielern der Mannschaft der Fall, so die Koblenzer Richter.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum OVG Rheinland-Pfalz zu.


VG Koblenz, 23.11.2020 - Az: 3 L 1070/20.KO

Quelle: PM des VG Koblenz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.390 Beratungsanfragen

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.

Lilli Rahm, 79111 Freiburg