Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 395.234 Anfragen

Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 für Genesene für nichtig zu erklären?

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 3 Minuten

In dem Verfahren über den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung

1. die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - HmbSARS-CoV-2- EindämmungsVO) vom 24. April 2020 gültig ab Montag den 27. April 2020 für von „Coronavirus SARS-CoV-2“ – Genesene für nichtig zu erklären und außer Vollzug zu setzen,

2. auch die Verordnungen anderer Bundesländer zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, die keinen Zusatz enthalten, dass sie nicht für Genesene gültig sind, für Genesene für nichtig zu erklären und außer Vollzug zu setzen

Hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einstimmig beschlossen:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antrag wird dem Grundsatz der Subsidiarität verfassungsgerichtlicher Verfahren nicht gerecht (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG). Danach sind Betroffene auch bei einem Vorgehen gegen abstrakt-generell wirkende Beschränkungsmaßnahmen zunächst gehalten, zumutbare Möglichkeiten fachgerichtlichen Rechtsschutzes zu nutzen (vgl. BVerfG, 31.03.2020 - Az: 1 BvR 712/20).

Der Antragsteller trägt nicht vor, dass er seine fachgerichtlichen Möglichkeiten einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten ausgeschöpft hätte. Da er sich unmittelbar nicht gegen ein förmliches Gesetz, sondern gegen untergesetzliche Rechtsakte richtet, kommt es auch nicht darauf an, ob und inwieweit von einer fachgerichtlichen Befassung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erhoffen sind (vgl. dazu BVerfG, 31.03.2020 - Az: 1 BvR 712/20).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


BVerfG, 02.07.2020 - Az: 1 BvQ 73/20

ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20200702.1bvq007320

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.234 Beratungsanfragen

Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!

H.Bodenhöfer , Dillenburg

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...

Verifizierter Mandant