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Covid-19-Pandemie: Befangenheit bei Nichtverlegung des Untersuchungstermins?

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt der gerichtliche Sachverständige dem Parteibegehren, seinen Untersuchungstermin wegen der „Corona“-Gefährdungslage abzusagen, nicht nach, ergibt dies nicht seine Befangenheit.


AG Lünen, 06.05.2020 - Az: 23 K 36/11

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