Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.572 Anfragen

Eilantrag gegen Verbot von Veranstaltungen in Kirchen unzulässig

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung als unzulässig verworfen.

In dem Verfahren wandte sich ein Bürger mit seinem am 21. März eingegangenen Antrag dagegen, dass durch § 3 Abs. 5 der Corona-Verordnung u.a. Veranstaltungen in Kirchen untersagt sind. Er sah sich dadurch als Mitglied der evangelischen Landeskirche in Württemberg in seiner grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit verletzt.

Der 1. Senat des VGH hat den Antrag als unzulässig verworfen. Der Antragsteller war nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten. Vor dem VGH besteht jedoch nach § 67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang, so dass wirksam Anträge nur durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt gestellt werden können.

Eine inhaltliche Prüfung der Corona-Verordnung hat der 1. Senat daher nicht vorgenommen.


VGH Baden-Württemberg, 07.04.2020 - Az: 1 S 871/20

Quelle: PM des VGH Baden-Württemberg

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline – empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.572 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant

Super

Verifizierter Mandant