Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.753 Anfragen

Betretungsverbot in Freiburg: Eilantrag abgelehnt

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einen Eilantrag gegen das Betretungsverbot für öffentliche Orte in Freiburg abgelehnt.

Der Antragsteller wendete sich gegen die von der Stadt Freiburg am 20. März 2020 erlassene Allgemeinverfügung über ein zweiwöchiges Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus.

Er wohnt in Nordrhein-Westfalen und plante, sich am 26. und 27. März 2020 aus beruflichen Gründen als technischer Prüfer in Freiburg aufzuhalten. Er brachte vor, durch die Allgemeinverfügung sei er gehindert, seine Freizeit im öffentlichen Raum frei zu gestalten und sich zum Beispiel mit Arbeitskollegen zu treffen.

Das Verwaltungsgericht hält den Eilantrag schon für unzulässig, sodass in der Sache über die Rechtmäßigkeit des Betretungsverbots nicht mehr zu entscheiden war.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dem Antragsteller fehle das Rechtsschutzbedürfnis. Es hätte für ihn keine Vorteile, wenn das Betretungsverbot der Stadt nicht mehr gelten würde. Denn das Aufenthaltsverbot für den öffentlichen Raum in § 3 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der seit dem 23. März 2020 geltenden Fassung entspreche in jeder hier erheblichen Hinsicht der Freiburger Regelung zum Betreten öffentlicher Räume zu Freizeitzwecken. Es sei – bei gegebenem Sachstand und unter dem zeitlichen Druck der Entscheidung – auch nicht anzunehmen, dass die Verordnung des Landes nichtig sei.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann binnen zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.


VG Freiburg, 25.03.2020 - Az: 4 K 1246/20

Quelle: PM des VG Freiburg

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.753 Beratungsanfragen

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!

Verifizierter Mandant

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach