Die EU-Staaten können Genesenennachweise im Digitalen Covid-Zertifikat der EU ab sofort auch auf Basis eines Antigen-Schnelltests ausstellen. Bisher war dafür ein PCR-Testergebnis notwendig.
Entsprechende Regeln hat die Europäische Kommission am 22.02.2022 angenommen. Voraussetzung ist, dass der verwendete Antigen-Schnelltest in der gemeinsamen EU-Liste der COVID-19-Schnelltests aufgeführt ist. Er muss zudem von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Entsprechende Nachweise können die EU-Staaten ab jetzt ausstellen. Die Nachweise können auch rückwirkend erteilt werden, und zwar auf der Grundlage von Tests, die seit dem 1. Oktober 2021 durchgeführt wurden.
Veröffentlicht: 22.02.2022
Quelle: PM der EU-Kommission
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