Widerruf der Vorsorgevollmacht und Beschwerde gegen die Betreuerbestellung
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch einen gerichtlich bestellten Kontrollbetreuer ist eine eigene Beschwerdeberechtigung der in der Vorsorgevollmacht zum Vertreter bestimmten Person gegen die Betreuerbestellung nicht mehr möglich.
Unbeschadet der Frage der ursprünglichen Wirksamkeit der Vollmachtserteilung ist damit ab dem Zugang dieser Widerrufserklärung die Rechtsstellung des Beschwerdeführers als Generalbevollmächtigter des Betroffenen entfallen, so dass jedenfalls ab diesem Zeitpunkt eine im eigenen Namen des früheren Vollmachtnehmers eingelegte Beschwerde unzulässig geworden ist.
OLG Frankfurt, 27.01.2008 - Az: 20 W 504/08
ECLI:DE:OLGHE:2009:0127.20W504.08.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...