Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.442 Anfragen
Strafrechtliche Unterbringung ist Heimunterbringung
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
1. Der Betroffene befindet sich auch bei einer strafrechtlichen Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus in einem Heim i.S.d. §5 VBVG. Dort befindet sich auch der gewöhnliche Aufenthalt, wenn der Betroffene nicht mehr über einen anderen Lebensmittelpunkt mit Rückkehrmöglichkeit verfügt.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.