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Bei der Vergütung kommt es auf die konkreten Betreuungsgeschäfte an

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die angemessene Vergütung für die Führung einer ehrenamtlichen Betreuung richtet sich nach dem Umfang der konkreten Betreuungsgeschäfte. Eine Pauschalisierung durch Stundensätze gem. § 5 Abs. 1 und 2 VBVG erfolgt daher nicht. Auch kann die Vergütung eines Berufsbetreuers weder als Maßstab noch als Obergrenze für die Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers verwendet werden.


OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - Az: 11 Wx 74/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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