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Nach zwei Monaten Pause nicht nochmal erhöhte Anfangsvergütung!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer verhältnismäßig kurzen Betreuungsunterbrechung ist nicht wieder von einer Erstbetreuung auszugehen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn eine vor einer angeordneten Betreuung eingerichtete Betreuung weniger als zwei Monate unterbrochen war.


LG Koblenz, 25.01.2007 - Az: 2 T 14/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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