Bei einer verhältnismäßig kurzen Betreuungsunterbrechung ist nicht wieder von einer Erstbetreuung auszugehen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn eine vor einer angeordneten Betreuung eingerichtete Betreuung weniger als zwei Monate unterbrochen war.
LG Koblenz, 25.01.2007 - Az: 2 T 14/07
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


