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Ehrenamtlicher Betreuer – Aufwandsentschädigung?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein ehrenamtlicher Betreuer hat Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, der auch dadurch nicht ausgeschlossen ist, daß der Betreuer Pflegegeld für den in seiner Familie in Vollzeitpflege lebenden Betreuten erhält.


BayObLG, 07.01.2002 - Az: 1 Z BR 36/01

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