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Keine rückwirkende Aufhebung der Anerkennung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die vom VormG getroffene Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, kann nicht mit rückwirkende Kraft aufgehoben werden.


BayObLG, 29.09.1999 - Az: 3Z BR 237/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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