Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.277 Anfragen

Umzug und Pflegeheim - wie kommt man aus dem Mietvertrag?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ist der Betreute noch längerfristig, also jedenfalls länger als es der gesetzlichen Kündigungsfristen von drei Monaten entspricht, an den Mietvertrag gebunden, so bieten sich, um dennoch vom Mietverhältnissen loszukommen, grundsätzlich zwei Möglichkeiten an:

1. Der Betreuer kann die Wohnung untervermieten. Dazu wird allerdings die Erlaubnis des Vermieters benötigt. Wenn der Vermieter diese versagt, ohne dass dafür ein in der Person des vorgesehenen Untermieters liegender wichtiger Grund vorliegt, ist der Mieter zur Kündigung des Mietverhältnisses mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten berechtigt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Stand: (letzte Änderung: 20.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Nein, ein Umzug in ein Pflegeheim begründet zu keinem Zeitpunkt ein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
Es gibt grundsätzlich zwei Wege: Die Untervermietung (erfordert Vermieterzustimmung) oder der Versuch, den Mietvertrag durch Stellung eines geeigneten Nachmieters vorzeitig im Wege eines Aufhebungsvertrags zu beenden.
Wenn der Vermieter einen wirtschaftlich und persönlich geeigneten Nachmieter ohne sachlichen Grund ablehnt, geht die Rechtsprechung davon aus, dass das Mietverhältnis nach einer Frist von drei Monaten als beendet gilt.
Da die Untervermietung faktisch mit einer Aufgabe der Mietwohnung einhergeht, sollte zur Absicherung vorsorglich die Genehmigung des Betreuungsgerichts eingeholt werden.
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler